Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekannt gegeben wird.
Gemeindetafeln der Gemeinde Gallmersgarten finden Sie an folgenden Stellen:
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Die Bekanntmachungen an dieser Stelle ersetzen also nicht den Gang zu den Gemeindetafeln.
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